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Neue Kommunalrichtlinie ab 01.01.2022

Kategorie: Politik

Zum 1. Januar 2022 tritt eine novellierte Fassung der Kommunalrichtlinie in Kraft. Mit der Richtlinie unterstützt das Bundesumweltministerium kommunale Akteur*innen dabei, Treibhausgasemissionen nachhaltig zu senken. Die positiven Effekte gehen weit über den Schutz des Klimas hinaus: Sie steigern die Lebensqualität vor Ort und entlasten den kommunalen Haushalt durch sinkende Energiekosten.

Förderregion: Bundesweit

Quelle: www.klimaschutz.de