Die Bundesregierung hat am 14.09.2022 weitreichende steuerliche Entlastungen und Entbürokratisierungen für die dezentrale Nutzung von Photovoltaikanlagen beschlossen.
Eine Übersicht:
- Neue PV-Anlagen bis 25 kWpeak: keine Begrenzung der Wirkleistungseinspeisung auf 70% .
- Altanlagen: die sogenannte 70% Regelung bis 7 kWp wird ab 1.1.23 aufgehoben.
- Einfamilienhäuser: Einnahmen aus PV bis 30 kWp sind einkommenssteuerfrei
- Mehrfamilienhäuser: Einnahmen aus PV bis zu 100 kWp sind einkommenssteuerfrei
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